Implantatfreilegung
Nach Abschluss der Einheilungszeit wird der Patient gründlichen untersucht. Mittels Röntgenaufnahmen kann die einwandfreie Einheilung des Implantats (Osseointegration) dokumentiert werden.
Falls der Modus der geschlossenen Einheilung (zweizeitiges Vorgehen) gewählt wurde, wird nun unter örtlicher Betäubung das Implantat freigelegt und der Gingivaformer auf den Implantatkörper geschraubt. Innerhalb von ca. zehn Tagen bildet sich an der so geschaffenen Durchgangsstelle eine Schleimhautmanschette. Diese bildet einen funktionalen und ästhetischen Übergang zur späteren Implantatkrone bzw. den anderen Halteelementen.
Mit diesem Eingriff ist der chirurgische Teil der Implantatbehandlung beendet. Nun kann der weiterbehandelnde Zahnarzt die Abdrucknahme durchführen, sodass das Dentallabor mit der Anfertigung des eigentlichen Zahnersatzes (Suprastruktur) beginnen kann. Somit wird die letzte Phase der Implantatversorgung eingeleitet.