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Praxis Dr. Dr. Stroink & Kollegen

Ihr Lächeln liegt uns am Herzen!

März 2020 – 10. Implantologischer Frühschoppen in Düsseldorf

Am Samstag, den 23. November 2019, folgten 340 interessierte Zahnärzte der Einladung zum Implantologischen Frühschoppen in die Kongressräume der Stadtsparkasse Düsseldorf. Traditionell waren die mund-kiefer-gesichtschirurgischen Praxen Dr. Bonsmann & Dr. Diener, Dr. Kaupe & Dr. Wunderlich und Dr. Dr. Stroink & Kollegen Gastgeber.

Nach herzlicher Begrüßung durch Dr. Dr. Ulrich Stroink stellte dieser zu Beginn des Implantologischen Frühschoppens die aktuellen Projekte vor, die mit den Eintrittsgeldern der Veranstaltung im vergangenen Jahr unterstützt werden konnten. So wurden – ohne viel Bürokratie – neue Sanitäranlagen im vietnamesischen Waisenhaus in der Nähe von Saigon errichtet.

Unterstützt durch Straumann, die Universität von Ho-Chi-Minh-Stadt / Saigon und Herrn Dr. Dr. Stroinks heimlicher Passion für ein probiotisches Milchmixgetränk, erfreuen sich 180 Kinder des Kindergartens im Mekong Delta über die Optimierung ihrer zahnmedizinischen Versorgung. Der Kindergarten wurde im vergangenen Jahr von der Praxis Dr. Dr. Stroink & Kollegen erbaut.

Dr. Dr. Martin Bonsmann eröffnete sodann mit der Begrüßung das hochkarätige Programm des Frühschoppens.

Prof. Thomas Weischer aus Essen bedankte sich für seine Einladung, als Referent mit seinem Beitrag „Schwierigkeiten in der Implantatprothetik erkennen und lösen“ vor den so zahlreich erschienen interessierten Kollegen sprechen zu dürfen.

Patienten und Implantologen wissen heutzutage: Zahnimplantate beeinflussen das Leben in positiver Weise. Bei 92 % Implantatüberlebensrate nach 25 Jahren ist das Verlustrisiko gering. Die Gruppe der Best-Ager (Generation 50 plus) unter den Patienten ist wirtschaftlich gut aufgestellt und bereit, in Gesundheit und Lebensqualität zu investieren.

Doch können auch Probleme auftreten, weiß der erfahrene Implantologe Weischer zu berichten, die mitunter „ans Portemonnaie“ des Zahnarztes gehen können.

Der Alptraum Fehldiagnose und Ärztepfusch lässt Patienten, zusätzlich animiert durch reißerische Schlagzeilen in den Medien, dem Zahnarzt schnell Behandlungsfehler unterstellen. Und in der Tat wurde laut Statistik des MDK 2019 in der Zahnmedizin eine Fehlerquote von rund 38 % ermittelt. Also 1/4 bis 1/3 der von Patienten vorgetragenen Beschwerden bestätigen sich später als tatsächliche Behandlungsfehler.

Behandlungsergebnisse und Fehlerarten sind ein komplexes Zusammenspiel unterschiedlichster Faktoren. So verläuft der menschliche Alterungsprozess selten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen. Senioren benötigen individuelle und zum Teil sehr spezielle Konzepte für die Erhaltung ihrer Mundgesundheit wie auch der mundbezogenen Lebensqualität. Dabei hat bei der Therapieauswahl das kalendarische Alter nur eine sekundäre Bedeutung.

Weischer beleuchtete Komplikationen wie z.B. Wundinfektionen, Periimplantitis, Lockerung der Implantatsuprastruktur, Gerüstfrakturen bedingt durch inadäquate ärztliche Planung und OP-Technik sowie materialbedingte Komplikationen der Implantologie, Zahntechnik und Prothetik.

Insgesamt bot Herr Prof. Weischer dem Düsseldorfer Publikum eine breitgefächerte Übersicht zu aktuellen medizinischen Empfehlungen, Leit- und Richtlinien bis weit über die Mundhöhle hinaus, nicht ohne auf die notwendige Aufklärung der Patienten zu verweisen.

Damit spannte er den Bogen zu Herrn Prof. Dr. Holger Linderhaus, erfahrener forensischer Jurist aus Düsseldorf. Dieser wusste zu berichten, dass der Zahnarzt haftungsrechtlich gerne einmal zum Beutetier des Juristen mutiert und präsentierte „Die 7 Todsünden des Zahnarztes im Arzthaftungsprozess“. Rein statistisch entfallen von mehr als 3000 Behandlungsfehlern in der Medizin mit Schadensfolge rund 1100 Fälle auf die Zahnmedizin.

Gemäß der juristischen Anamnese des Haftungsregimes werden ärztliche Behandlungsfehler zivilrechtlich unterschieden, d.h. ein Arzt haftet zivilrechtlich, wenn er im Rahmen einer medizinischen Behandlung einem Patienten einen Schaden – kausal – zufügt, der entweder Körper und/oder Gesundheitsschaden oder Vermögenschaden ist. Ein Arzt muss einem von ihm pflichtwidrig und schuldhaft Verletzten den immateriellen Schaden (Schmerzensgeld) und den materiellen Schaden ersetzen (Verdienstausfall, von der KV nicht gedeckte Behandlungskosten).

Hinzu kommt die strafrechtliche Komponente, wenn ein Arzt eine fahrlässige Körperverletzung, eine vorsätzliche (gefährliche) Körperverletzung oder fahrlässige Tötung oder eine unterlassene Hilfeleistung begeht.

Jeder Patient ist juristisch betrachtet ein potenzieller Anspruchsteller wegen ärztlicher Behandlungsfehler, getreu dem Motto „Mein Feind, der Patient …“. Angebliche Behandlungsfehler werden unter Kostenschutz des Rechtschutzversicherers schon mal gerne „auf gut Glück“ auf dem juristischen Felde ausgetragen, ohne Kostenrisiko für den Patienten. Hilfreich kann hier für den Zahnarzt eine „Sozialanamnese“ sein, denn es hat sich bestätigt, dass bestimmte „Patiententypen“ als besonders streitanfällig zu identifizieren sind. Indikatoren dafür sind: Bestimmte Berufsbilder, besonders „ängstliche“ Patienten, die mit schlechten Erfahrungen mit früheren Ärzten aufwarten, Patienten mit psychischen Vorbelastungen (Bulimie, traumatische Erfahrungen) sowie geringen sozialen Kontakten, die dann häufig in Begleitung einer weiteren Person in der Praxis erscheinen. Eine sorgfältige Dokumentation des Anamnese- und des Therapiegespräches, Aufklärungsbögen (Behandlungsschritte) im Beisein der Assistenten sind hier sinnvoll.

Sünde Nr. 2: Eine falsche Kommunikation mit dem Patienten und seinem Anwalt im Schadenfall. Bereits ein Nichtbeachten der Kritik des Patienten provoziert regelmäßig juristische Auseinandersetzungen. Auch wenn es Zeit kostet, sollten hier Gespräche mit dem Patienten, im Beisein von Praxispersonal, geführt und dokumentiert und zwecks Beweissicherung (§ 416 ZPO) gegengezeichnet werden.

Auf Kritik des Patienten sollte ruhig und sachlich reagiert werden, auch wenn der Patient dem Arzt mit seinen Vorwürfen offensichtlich Unrecht tut. Es hilft keine „Vogel-Strauß-Taktik“ im Glauben, „alleine“ mit dem Patientenanwalt die Angelegenheit regeln zu können, da man meint „man weiß, wie‘s geht“. Mitunter riskiert der Arzt den Verlust seines Versicherungsschutzes. Gespräche mit dem Patienten und dessen Anwalt sollten nie ohne juristischen Beistand geführt werden. Vertragsrechtlich hat der Zahnarzt das „Recht der zweiten Andienung“ und somit die Möglichkeit, im Rahmen eines herkömmlichen Behandlungsauflaufs z.B. Korrekturen an einer prothetischen Arbeit vorzunehmen (dokumentieren!).

Sünde Nr. 3, das „Ich-kann-alles“-Syndrom: Behandlungsfehler können vermieden werden, wenn der Arzt seine Grenzen respektiert und nur aufgrund hinreichender, eigener spezieller Fachkenntnis Behandlungen durchführt, ggf. den Patienten überweist und auch hier die korrekte Zustellung des Arztbriefes sicherstellt.

Aufklärung und Dokumentation und das Erfassen von Diagnose- und Kontrollbefunden sind das A und O. Ebenso das Einhalten von Mindest- und Qualitätsstandards in Bezug auf den gesamten Behandlungsverlauf, z. B. Einhaltung der Hygienestandards, funktionsfähige Geräte und deren Wartung, aber auch die Sicherstellung der Einwilligung des Patienten zur Behandlung. Regelmäßige in- und externe Audits sind hier hilfreich.

Sünde Nr. 4, Aufklärungsfehler: Aufklärung ist häufig lästig, doch jeder ärztliche Eingriff bedingt eine Verletzung der körperlichen und gesundheitlichen Integrität des Patienten, egal ob behandlungsfehlerfrei oder -fehlerhaft. Nach § 630 BGG muss der zu Behandelnde in den von dem Arzt vorgeschlagenen Eingriff einwilligen und der Arzt ist verpflichtet, über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Aufklärungsfehler sind eigenständige Haftungstatbestände jenseits eines „klassischen“ Behandlungsfehlers, auch wenn die Behandlung selbst lege artis war.

Eingriffe ohne hinreichende Aufklärung stellen de jure eine Körperverletzung dar. Eine Aufklärung erst am Vorabend oder kurz vor der Operation wird in der Regel als zu spät gewertet, die Aufklärung muss ohne Zeitdruck gewährleistet sein. Lediglich bei einfacheren Eingriffen im Vorgriff auf ambulante Operationen ist eine Aufklärung am selben Tage noch ausreichend.

Sünde Nr. 5 sind Dokumentationsmängel. Der Arzt ist verpflichtet, selbst eine Dokumentation über seine Behandlung durchzuführen (§ 630 f BGB), dabei sind wesentliche Maßnahmen und Ereignisse fachlicher Sicht gemeint. 10 Jahre gilt die Aufbewahrungsfrist. Nicht Dokumentiertes wird als nicht durchgeführt vermutet. Hochkritisch ist das Nachbessern der Dokumentation. Ein Problem stellt u. U. die Routinebehandlung dar.

Sünde Nr. 6: Das „Rettersyndrom“ oder das (Nicht-)Lesen von Befundunterlagen. Patienten wenden sich an einen Nachbehandler, dieser beachtet frühere Befunde nicht, und auch der Nachbehandler kann zum „Nach-Nachbehandler“ werden …

Zu guter Letzt die 7. Sünde: eine unzureichende Anamnese. Im Rahmen der Diagnostik hat der Arzt eine hinreichende Anamnese anzustellen, es fehlt häufig an einer ganzheitlichen Betrachtung des Beschwerdebildes. Linderhaus bedankte sich beim Publikum für die gespannte Aufmerksamkeit und wünschte kein Wiedersehen vor Gericht.

Nach einer kleinen Stärkung und einer aromatischen Tasse frisch aufgebrühten Bohnenkaffees ging es für die Teilnehmer gut gelaunt weiter.

Dr. Christoph Zirkel aus dem benachbarten Köln, von Dr. Dr. Stroink in die Landeshauptstadt eingeladen, stellte sein „Antibakterielles Behandlungs-Konzept“ vor.

Ziel der Wurzelkanalbehandlung ist immer die Bakterienelimination, sowie die anschließende Obturation des gesamten Wurzelkanalsystems. Die Herausforderung für den Zahnarzt ist nicht nur die komplexe Anatomie des Wurzelkanalsystems. Unmittelbar nach einer Behandlung sind häufig Beschwerden zu erwarten, da durch die Manipulation quasi eine „Wunde“ (kleines Emphysem) unterhalb des Foramen apicale möglich ist.

Revisionsbehandlungen in der zahnärztlichen Endodontie sind besonders anspruchsvolle Eingriffe. Nicht selten wird ein durch die Revision noch erhaltungswürdiger Zahn extrahiert, sensibilisierte Zirkel das Auditorium.

Neben der Abklärung der Ausgangstherapie (z.B. Vitalextirpation) und der Frage nach dem Alter der Wurzelfüllung ist es wichtig, den Patienten zu informieren, dass durch den Eingriff Beschwerden zu erwarten sind, da durch die erneute Manipulation eine bisher chronische Infektion in eine akute Infektion geführt werden kann. Ca. 7 % der Fälle „eskalieren“, wusste Dr. Zirkel zu berichten.

Häufig wird vom Zahnarzt nicht beachtet, dass sich die größte Menge infizierten Dentins zu 2/3 koronal befindet und nicht, wie vermutet, apikal im Wurzelkanal. Bei der Diagnose können Röntgenbilder täuschen bzw. für den Behandler nicht aussagekräftig genug sein, um z.B. eine apikale Läsion im kompakten Unterkiefer zu sehen. Handelt es sich um eine primär endodontische Läsion (LEO) mit sekundärer parodontaler Beteiligung? Oder um eine primär parodontale Läsion? Der Einsatz von Kontrastmittel (Guttapercha) oder ein DVT lassen u. U. eine Behandlungssituation differenzierter erscheinen. Eine elektronische Längenbestimmung des Wurzelkanals ist im Vergleich zum Röntgen genauer, so Zirkel.

Manche Bohrer erleichtern, die Schaffung einer Zugangskavität um Gleitpfade auszuformen. Mitentscheidend für den klinischen Erfolg von Wurzelkanalfüllungen, unabhängig von Füllverfahren, ist der Einsatz von Nickel-Titan-Feilen in der korrekten Arbeitslänge statt Stahlfeilen, da diese dem Kanalverlauf besser folgen. Kombiniert mit einer Kanalspülung mit NaOCl und einer Einlage aus Kalziumhydroxid sind Wurzelkanäle zu 93 % bakterienfrei. Die Handaufbereitung und Bestimmung des Gleitpfades kann bei besonders engen Kanälen wegen der besseren Taktilität und einer geringeren Fraktur von Vorteil sein. Ansonsten ist die maschinelle Aufbereitung signifikant schneller und erhält auch besser den originalen Kanalverlauf. Durch eine reziproke Bewegung der Instrumente ist die Gefahr der Feilenfraktur verringert. Bakterien und Debris werden deutlich weniger durch den periapikalen Bereich verpresst, generell wird weniger Debris in das komplexe Kanalsystem und Ramifikationen disloziert.

Bei der ultraschallgestützten Spülung hat sich folgendes Protokoll bewährt:

  1. Trepanation und 3%-NaOCl-Überschwemmung des Cavums
  2. Aufbereitung mit 5 ml NaOCl-3% je Kanal
  3. Ultraschallspülung mit 1 ml NaOCl je 20 Sekunden pro Kanal
  4. Zur Entfernung des Smearlayers 1 ml EDTA-17% je Kanal, alternativ 15%-20%-Zitronensäure
  5. Zur Desinfektion 10 ml je Kanal 3%-NaOCl zusätzlich
  6. Weiter zur Desinfektion die Spülung mit 5 ml CHX-2% je Kanal, alternativ Octenidin und
  7. Abschlussspülung und Trocknung mit Alkohol

Für die zeitaufwendige Spülung der Kanäle setzt Zirkel auf den Einsatz eines Perfusors unter Kofferdam. Hierbei ist der Einsatz von Kofferdam unerlässlich. Kofferdam sichert das bakterienreduzierte Arbeiten, schützt den Patienten vor den Spülflüssigkeiten und vor dem Verschlucken / Aspirieren von Instrumenten und ist somit ein Qualitätsmerkmal.

Zirkel plant zwei medikamentöse Einlagen, gerne arbeitet er hier bei Pusfreiheit mit Ledermix, da es keine systemische Wirkung hat. Bei Pus verwendet Zirkel Kalziumhydroxyd. Der provisorische Verschluss sollte bitte vernünftig mit einen Komposit erfolgen. Bakteriendichte!

Die WF kann dann in einer gesonderten Sitzung mit einem epoxidharzbasierten Sealer erfolgen. Insgesamt demonstrierte Dr. Zirkel anhand zahlreicher Fallbeispiele typische Fehlerquellen und Besonderheiten bei der Revisionsbehandlung von Endodontien und ermunterte sein Publikum praktisch und pragmatisch, den kommenden Montagmorgen in der Praxis mit der Fragestellung: „Wo ist das infizierte Dentin? Und wie bekomme ich es weg?“, zu beginnen.

Unser Gehirn liebt die Routine und schaltet deshalb gerne in einen energiearmen Zustand, wusste Tim Schädlich, Unternehmer und Experte in Sachen Beauty und Lifestyle, zu berichten. Jeder von uns kennt das, man kommt hochmotiviert von einem Seminar nach Hause und nimmt sich vor, das Erlernte direkt umzusetzen. Die nächsten Tage ist man noch motiviert, doch dann fällt man wieder in alte Gewohnheiten zurück.

Mit „Disrupt yourself“ sensibilisierte der eloquente Unternehmer aus Eltville das Düsseldorfer Publikum, seine Morgenroutine mit einem positiven Start in den Tag aufzubauen. Ein Visionboard und das Führen eines Reflexionsbuches können dabei wunderbar unterstützen. Lassen Sie sich inspirieren und bewahren Sie sich die Offenheit für Veränderungen. Betrachten Sie Dinge und Abläufe aus einer zukunftsorientierten Perspektive, riet der Eltviller Experte und schloss damit den bunten Reigen an informativen Vorträgen ab.

Apropos zukunftsorientierter Perspektive: Der 11. Implantologenfrühschoppen findet am 21. November 2020 statt!

Verfasserin: Claudia Schwarma