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Praxis Dr. Dr. Stroink & Kollegen

Ihr Lächeln liegt uns am Herzen!

Gesamtplanung

Bevor eine Implantatbehandlung durchgeführt kann, sollte zunächst die Erhebung des Ist-Zustandes erfolgen. Auf dieser Basis werden mit dem Patienten die verschiedenen Möglichkeiten einer implantologischen Versorgung besprochen.

Obwohl vermutlich bereits durch den überweisenden Zahnarzt geschehen, bedarf es auch vom Implantologen einer sorgfältigen Analyse des Zahnstatus, der knöchernen Bedingungen sowie der umgebenden Weichteile.

Nach der Auswertung des DVT werden dem Patienten die Aufnahmen verständlich erklärt. Die verschiedenen Möglichkeiten und auch Risiken einer chirurgischen Versorgung werden erörtert und gegeneinander abgewogen. Von zentraler Bedeutung ist die Frage: „Was möchte der Patient?“ Häufig gehen die chirurgischen Möglichkeiten und die (finanziellen) Wünsche des Patienten auseinander, sodass auch nach Kompromisslösungen zu suchen ist.

Sinnvollerweise ist hier die enge Abstimmung mit dem behandelnden Zahnarzt bzw. weiterbehandelnden Prothetiker zwingend erforderlich, um auch dessen Vorstellungen vom Behandlungsablauf und -ergebnis zu berücksichtigen. Hierbei ist der Patient darüber aufzuklären, dass nach Abschluss der chirurgischen Behandlung die weitere prothetische Versorgung durch den Zahnarzt und das verantwortliche Zahnlabor erfolgt und weitere Kosten verursacht. Die Kosten der (Gesamt-)Behandlung sollten vor Behandlungsbeginn geklärt werden. Hierzu sind detaillierte und transparente Kostenvoranschläge erforderlich – und zwar von chirurgischer Seite (Implantatinsertion, Knochenaufbau) sowie von prothetischer Seite (sogenannter Heil- und Kostenplan für den Zahnersatz durch den behandelnden Zahnarzt).

Aus dem chirurgischen Kostenvoranschlag und dem zahnärztlichen Heil- und Kostenplan ergeben sich die Gesamtkosten der Behandlung.