Die chirurgische Zahnentfernung entspricht in vielen Fällen der operativen Weisheitszahnentfernung. Sie kommt zum Zuge, wenn ein normaler, orthograd stehender Zahn nicht mehr mit der Zange gefasst werden kann, also die Zahnkrone - der „Griff“- fehlt. In derartigen Situationen muss das Zahnfleisch aufgeklappt und der die Wurzel verankernde Knochen weggefräst oder osteotomiert werden (Abb. 1).
In der Abkürzung nennt man daher diesen Eingriff auch „OST“. Oft sind es durch Karies zerstörte Zähne oder Zähne, die mit einem Aufbau (Stiftzahn) versehen sind und dieser meist eher abbricht, als dass sich die Zahnwurzeln mit entfernt lassen.
Freilegung von Zähnen

Eine weitere Form Zähne operativ anzugehen besteht in der „Freilegung von verlagerten Zähnen“, da nicht nur Weisheitszähne verlagert sein können. Das Ziel einer derartigen Operation besteht darin, den verlagerten und/oder retinierten Zahn so weit aus dem knöchernen Lager zu befreien (Abb. 2), dass der Kieferorthopäde den Zahn an der Krone an schlingen kann, um ihn dann an einem FKO Gerät zu befestigen.
Abb. 2a: Chirurgisch frei gelegte Krone des verlagerten und retinierten Eckzahnes 13

Meist wird nach der Freilegung ein Bracket auf die Krone geklebt, an dem dann der Zahn mit einem Gummi oder einer kleinen Spirale in Richtung Kauebene bewegt wird.
In sehr wenigen Ausnahmefällen kommt es allerdings auch vor, dass weitere überzählige zähne im Kiefer liegen die operativ entfernt werden müssen (Abb. 3).
Abb. 3: Multipel verlagerte und überzählige Zähne
Dieses Vorgehen entspricht weitgehend der operativen Weisheitszahnentfernung nur in anderen Kieferabschnitten.

